Sicherheitsbericht/-analyse

Die Störfall-Verordnung sieht seit 1982 die Erstellung eines Sicherheitsberichts (bis zum Jahr 2000: Sicherheitsanalyse) für den Betrieb vieler Anlagen vor.

Die Erstellung ist erforderlich, wenn die Anlage in der Verordnung genannt ist und wenn bestimmte Stoffe vorhanden sind oder bei einer Betriebsstörung entstehen können.

Überschreitet das Stoffinventar die in der Störfall-Verordnung definierte Menge, so fällt die Anlage unter die sogenannten "erweiterten Pflichten"; das erfordert unter anderem die Erstellung eines Sicherheitsberichts und eines Alarm- und Gefahrenabwehrplans.

Zum einen ermöglicht das Verfahren, Schwachstellen im Anlagenkonzept aufzudecken, zum anderen wird die verfahrenstechnische Optimierung vereinfacht.

Der Sicherheitsbericht ist nicht zuletzt ein geeignetes Werkzeug, teuere Störfälle zu vermeiden, mindestens jedoch die Auswirkungen auf Menschen, Gegenstände und unsere Umwelt zu minimieren.

Ablaufschema LUA-NRW (StörfV 2000) "Sicherheitsbericht und Alarm-/Gefahrenabwehrplan erforderlich?"
Ablaufschema (alte StörfV) "Sicherheitsanalyse und Alarm-/Gefahrenabwehrplan erforderlich?"