Betriebsanweisung

Jede technische Anlage unterliegt einer Vielzahl verschiedener Vorschriften. Unter anderem wird für den Betrieb bestimmter Anlagen die Erstellung von Betriebsanweisungen verlangt.

In Betriebsanweisungen werden mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt dargestellt, die beim Betrieb einer Anlage bzw. beim Umgang mit Gefahrstoffen auftreten können.

Die Inhalte der von uns erstellten Betriebsanweisungen orientieren sich an den Vorgaben der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Sicherheitsregeln der Unfallversicherungsträger bzw. der Fachverbände (z.B. ATV). Betriebsanweisungen nach Gefahrstoff-Verordnung werden gemäß TRGS 555 erstellt.

Die Betriebsanweisungen werden in deutscher Sprache und bei ausländischen Mitarbeitern in der jeweiligen Landessprache verfaßt. Die Beschäftigten sind über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen. Dies erfolgt u.a. anhand der Betriebsanweisungen.

Unterweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene mündliche Informationen über Anlagen und Gefahrstoffe, Unterrichtungen über Schutzmaßnahmen sowie Belehrungen über das richtige Verhalten und den sicheren Umgang mit der Anlage bzw. mit den Gefahrstoffen.

Die Unterweisung muß vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen erfolgen.