Arbeitsschutz

Zur Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung bestellt dieser Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes sind alle Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, diese Fachkräfte zu bestellen.

Die arbeitsschutztechnische Betreuung eines Betriebes ist kostenintensiv, insbesondere für Betriebe mit einer geringen Anzahl an Beschäftigten. Hier bietet sich die Möglichkeit der externen Betreuung an, z.B. durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Bei der Berechnung dieser vorgeschriebenen jährlichen Mindesteinsatzzeit unterstützen wir Sie gerne.